Internationales Familienrecht
Als Rechtsanwalt im Familienrecht berate und vertrete ich Sie im Bereich des grenzüberschreitenden bzw. internationalen Familienrechts. Auslandsbezüge können auf verschiedene Weisen entstehen, z.B. durch Eheschließung im Ausland mit anschließender Einreise der Ehegatten, ausländische Staatsangehörigkeit eines oder beider Ehepartner oder auch nur durch einen geplanter Wegzug ins Ausland. Die Folgen sind unterschiedlich und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Besonders schwierig ist der Auslandsbezug bei Ländern außerhalb der europäischen Union, z.B. Russland, Iran, Vietnam oder anderen Ländern. Dabei ist eine anwaltliche Beratung meistens sinnvoll, weil die Wirkungen von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können. Die möglichen Auswirkungen sind durch die Ehegatten meistens nicht leicht erkennbar. Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann das zu bösen Überraschungen führen. Die möglichen Folgen können vorab durch Vereinbarungen abgefedert werden, z.B. durch einen Ehevertrag mit deutscher Rechtswahlklausel. Hierbei unterstütze ich Sie.
Was muss bei der Scheidung einer ausländischen Ehe immer beachtet werden?
Die Scheidung einer ausländischen Ehe in Deutschland verläuft nach den selben Regeln wie auch die inländische Ehescheidung. Das heißt, dass ein Trennungsjahr abzuwarten ist. Viel wichtiger ist der Versorgungsausgleich bei der Ehescheidung. Durch den Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften beider Ehegatten jeweils aufeinander aufgeteilt. Häufig kommt es vor, dass die Ehepartner nach Deutschland gezogen sind, weil einer von ihnen hier Arbeit gefunden hat. In diesem Fall würde derjenige Ehepartner vom Versorgungsausgleich profitieren, der nicht oder nur wenig gearbeitet hat. Aber Vorsicht: Der Versorgungsausgleich wird bei ausländischen Ehen nur auf Antrag durchgeführt. Das bedeutet, dass der Versorgungsausgleich nicht automatisch vom Gericht durchgeführt wird sondern nur, wenn Sie dies gesondert beantragen. Wird der Antrag nicht gestellt, findet auch kein Versorgungsausgleich statt.
Islamische Brautgaben (Mahr, Sadaq, Morgengabe)
Kann ich eine im Iran vereinbarte Mahr in Deutschland vor einem Gericht einklagen?
Die Vereinbarung von Brautgaben ist gelebte Praxis in vielen islamisch geprägten Ländern. In Deutschland sind Brautgaben nicht mehr üblich. Allerdings sind im Ausland vereinbarte Brautgaben in Deutschland grundsätzlich wirksam. Das bedeutet, Sie können eine Brautgabe vor einem deutschen Gericht einklagen oder auf die Zahlung einer Brautgabe in Deutschland verklagt werden, vorausgesetzt die deutschen Gerichte sind international auch zuständig. Ob die Zuständigkeit von deutschen Gerichten besteht, muss im Einzelfall geklärt werden. Typischerweise wird die Zuständigkeit bestehen, aufgrund eines Wohnsitzes der Eheleute in Deutschland. Die deutschen Gerichte haben bereits eine Vielzahl von Entscheidungen zu Brautgaben getroffen, etwa zu iranischen, tunesischen oder türkischen Brautgaben.
Aus welchen Gründen kann die Zahlung abgelehnt werden?
Ein Brautgabeversprechen kann im Einzelfall gegen die guten Sitten verstoßen (ordre public) nach § 138 BGB. Konkret wird der Ehemann einwenden, dass er durch das Brautgabeversprechen derart wirtschaftlich überlastet ist, dass ihm eine Zahlung nicht zumutbar erscheint. Regelmäßig wird dieser Versuch aber nicht funktionieren. Auch wenn die ausländische Brautgabe vor einem deutschen Gericht eingeklagt werden kann, wird meistens das ausländische Sachenrecht angewendet. Das bedeutet, dass das deutsche Recht für die Einzelfragen der Brautgabe selbst gar nicht zur Anwendung kommt. In vielen ausländischen Rechtsordnungen sind Ausschlüsse bei Brautgaben wegen Überschuldung gar nicht vorgesehen. Deshalb kann im Einzelfall auch das Versprechen einer hohen Brautgabe wirksam sein. In der iranischen Rechtsordnung sind Brautgaben, die höchstens 110 volle Bahar Azadi Goldmünzen vorsehen grundsätzlich immer wirksam (Art. 22 Satz 1 iranFSch). Auch darüber hinausgehende Versprechen sind wirksam, allerdings kann der Ehemann bei der Vollstreckung für darüber hinausgehende Beträge seine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einwenden.
Wenn Sie Fragen zur einem internationalen familienrechtlichen Thema haben, nehmen Sie Kontakt zu mir auf.