Scheidung
Vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsantrag: Ich kläre mit Ihnen, was zu regeln ist, und vertrete Ihre Interessen.
Familienrecht · Berlin
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht begleite ich Sie durch Trennung und Scheidung – sachlich, verständlich und mit Blick auf das, was jetzt zählt: Ihre Kinder und Ihre finanzielle Zukunft.
Vertraulich. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Ihre Situation
Zum Schmerz der Trennung kommen die Sorgen um die Kinder, das Zuhause und das Geld. Und im Streit mit dem Partner geht oft genau das unter, worauf es jetzt ankommt.
Wo sie leben, wie oft sie den anderen Elternteil sehen und wer das entscheidet: Diese Fragen wiegen für die meisten Eltern am schwersten.
Ob Eigentum oder Mietwohnung – das gemeinsame Zuhause ist oft der größte Streitpunkt, emotional wie finanziell.
Ob Sie Unterhalt zahlen müssen oder darauf angewiesen sind: Die Unsicherheit über das eigene Auskommen belastet enorm.
Viele fürchten, bei der Scheidung ihr halbes Vermögen abgeben zu müssen. Das stimmt so nicht – die Sorge ist trotzdem verständlich.
Mit diesen Fragen bleiben Sie nicht allein: Ich unterstütze Sie kompetent und persönlich durch diese schwierige Phase.
Der erste Schritt
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen – am Telefon oder über das Formular. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Vertraulich und unverbindlich.
Leistungen
Ich berate und vertrete Sie in allen zentralen Fragen des Familienrechts.
Vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsantrag: Ich kläre mit Ihnen, was zu regeln ist, und vertrete Ihre Interessen.
Ich unterstütze Sie im gesamten Scheidungsprozess. Sie können sich bereits zum Zeitpunkt einer beabsichtigten Trennung über sämtliche rechtlichen Folgen einer Scheidung bei mir informieren.
Auch nach Erhalt eines Scheidungsantrags können Sie sich bei mir beraten lassen. Ich kommuniziere dabei immer offen, inwieweit eine rechtliche Vertretung für Sie notwendig ist – vor allem im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten. Denn für das Scheidungsverfahren gilt zwar Anwaltszwang, d. h. der Scheidungsantrag muss über einen Rechtsanwalt gestellt werden. Für die Zustimmung zum Scheidungsantrag ist aber keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich. In diesem Fall sollten Sie sich aber mindestens zum Ablauf und vor allem zu den Folgen der fehlenden anwaltlichen Vertretung beraten lassen.
Im Rahmen des Beratungsgesprächs informiere ich Sie zum Versorgungsausgleich und zu allen anderen Möglichkeiten, Ihre wirtschaftlichen Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren, etwa beim Trennungsunterhalt oder beim Zugewinnausgleich. Ich vertrete Sie auch bei internationalen Scheidungen mit besonderem Schwerpunkt auf Russland und den GUS-Staaten sowie dem islamischen Rechtskreis.
Schutz für Sie und Ihre Kinder: Ich vertrete Sie in Gewaltschutzverfahren und berate Sie auch schon vor einem Antrag bei Gericht.
Ich vertrete Sie in Gewaltschutzsachen. Wenn Sie bereits einen Antrag bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts gestellt haben, können Sie mich für eine Erstberatung kontaktieren. Ich bin auch im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe tätig. Eine Anzeige bei der Polizei oder der Antrag auf Gewaltschutzmaßnahmen bedeutet meistens auch das Ende der persönlichen Beziehung zwischen den Partnern.
Sie können sich in Fällen häuslicher Gewalt auch vor einer Antragstellung bei Gericht anwaltlich beraten lassen. In der Regel sollten Gewaltschutzanträge direkt bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts gestellt werden. Ich vertrete Sie auch in möglichen Strafverfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt.
Bei akuter Gefahr wählen Sie bitte sofort den Notruf 110.
Wo die Kinder leben und wie der Kontakt zu beiden Eltern aussieht: Ich suche mit Ihnen Lösungen, die vor allem den Kindern gerecht werden.
Verfahren im Sorge- und Umgangsrecht sind für Eltern eine besonders sensible Angelegenheit. Bei diesen Verfahren geht es vorrangig nicht um die Interessen der Eltern, sondern um die des Kindes, das meist am stärksten unter der Situation leidet. Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens und stehe Ihnen als verlässliche und fachkundige Stütze zur Seite.
In der emotional stark aufgeladenen Situation von Elternkonflikten um das gemeinsame Kind wirke ich in jedem Verfahren auf eine Lösung hin, etwa einen gerichtlichen Vergleich oder eine vertragliche Umgangsvereinbarung. Denn eine gemeinsame Lösung dient auch bei zerstrittenen Eltern im Regelfall dem Kindeswohl und Ihren Interessen mehr als eine einseitige Festlegung durch das Familiengericht. Wo Kooperation aber an ihre Grenzen stößt, nutze ich selbstverständlich alle prozessualen Möglichkeiten, um Ihre Interessen und das Kindeswohl zu schützen.
Kindes-, Trennungs- oder Ehegattenunterhalt, Zugewinn und gemeinsames Vermögen: Ich prüfe, was Ihnen zusteht und welche Forderungen berechtigt sind.
Es gibt eine Reihe verschiedener Unterhaltsformen im Familienrecht – Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt, Ehegattenunterhalt usw. Ich prüfe für Sie, ob Sie einen Unterhaltsanspruch haben und wie Sie den Unterhalt rechtlich geltend machen können. Genauso vertrete ich Sie, wenn Sie sich unberechtigten Unterhaltsforderungen ausgesetzt sehen oder die Höhe von Unterhaltsforderungen überprüfen möchten.
Allen Unterhaltsformen ist gemeinsam, dass die Berechnung auf Grundlage des Einkommens erfolgt. Hierzu hat der potenziell Unterhaltsberechtigte einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen. Ich unterstütze Sie bei der Erteilung oder Einholung von Auskünften. Das aufgrund der Auskunft zu ermittelnde Einkommen bestimmt die Unterhaltspflicht. Hierbei ist genau darauf zu achten, welche Posten vom Einkommen abzugsfähig sind. Viele Unterhaltsschuldner versuchen, ihre Unterhaltslast zu drücken, indem das Einkommen kleingerechnet wird. Welche Posten tatsächlich abzugsfähig sind, richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen und der Rechtsprechung der Gerichte. Hierüber informiere ich Sie in einem Beratungsgespräch.
Ich vertrete Sie auch im Bereich des Unterhaltsvorschusses. Unterhaltsvorschuss wird von den Unterhaltsvorschusskassen an Bedürftige gezahlt, wenn minderjährige Kinder bei einem der Elternteile leben. Häufig sieht sich der nicht betreuende Elternteil – oft nach Jahren – hohen Rückforderungen der Unterhaltsvorschusskasse ausgesetzt. In vielen Fällen kann diese Schuldenlast mit anwaltlicher Vertretung aber deutlich reduziert werden. Sie können einen Beratungstermin vereinbaren, um sich zu einer Unterhaltsvorschusssache zu informieren.
Auch beim Vermögen unterstütze ich Sie. Bei der Scheidung wird nicht das gesamte Eigentum geteilt, sondern nur der Zugewinn, also das, was ein Ehepartner während der Ehe hinzugewonnen hat. Ich ermittle, was tatsächlich ausgeglichen werden muss – etwa beim Haus, bei Ersparnissen oder der gemeinsamen Wohnung – und setze mich für eine faire Aufteilung ein.
Wenig Einkommen? Ich beantrage für Sie Verfahrenskostenhilfe, damit die Kosten kein Hindernis sind.
Wenn Sie nicht über genug Einkommen verfügen, beantrage ich für Sie Verfahrenskostenhilfe. Sie müssen dazu das Formular über die wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen. Bei Fragen hierzu unterstütze ich Sie gerne. Eine Ausfüllhilfe für das Formular erhalten Sie auf www.pkh-formular.de.
Mit der Verfahrenskostenhilfe übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und meine Gebühren – je nach Einkommen ganz oder gegen Ratenzahlung. In der Regel haben Sie einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie Sozialleistungen erhalten (z. B. Bürgergeld oder Grundsicherung). Sie können auch Verfahrenskostenhilfe erhalten, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. In diesem Fall kann es sein, dass das Gericht eine Ratenzahlung festsetzt.
Als Rechtsanwalt im Familienrecht berate und vertrete ich Sie im Bereich des grenzüberschreitenden bzw. internationalen Familienrechts. Gerne findet die Beratung auf Englisch oder Russisch statt.
Auslandsbezüge können auf verschiedene Weise entstehen, z. B. durch eine Eheschließung im Ausland mit anschließender Einreise der Ehegatten, durch die ausländische Staatsangehörigkeit eines oder beider Ehepartner oder auch nur durch einen geplanten Wegzug ins Ausland. Die Folgen sind unterschiedlich und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Besonders schwierig ist der Auslandsbezug bei Ländern außerhalb der Europäischen Union, z. B. Russland, Iran, Vietnam oder anderen Ländern.
Eine anwaltliche Beratung ist dabei meistens sinnvoll, weil die Wirkungen von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können. Die möglichen Auswirkungen sind für die Ehegatten meistens nicht leicht erkennbar. Im Fall einer Trennung oder Scheidung kann das zu bösen Überraschungen führen. Die möglichen Folgen können vorab durch Vereinbarungen abgefedert werden, z. B. durch einen Ehevertrag mit deutscher Rechtswahlklausel. Hierbei unterstütze ich Sie.
Auch außerhalb des Familienrechts bin ich für Sie da, etwa im allgemeinen Zivilrecht. Fragen Sie mich einfach an.
Was sich für Sie ändert
Sie wissen, woran Sie sind: bei der Scheidung, beim Unterhalt und bei der Frage, was mit Ihrem Vermögen geschieht.
Ich kümmere mich um die rechtlichen Schritte und die Kommunikation. Sie gewinnen Abstand und Raum für das, was Ihnen wichtig ist.
Ob Einigung oder gerichtliche Entscheidung: Ziel ist eine Regelung, auf die Sie und Ihre Kinder sich verlassen können.
„Ich kann Herrn Mertens nur weiterempfehlen. Von Anfang an habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung war kompetent, ehrlich und verständlich, und ich hatte jederzeit das Gefühl, dass sich wirklich Zeit für mein Anliegen genommen wurde.“
„Ich hatte ein Beratungsgespräch mit Richard Mertens und es war fantastisch und sehr hilfreich. Ich habe so viele Informationen erhalten, die ich vorher missverstanden hatte, und bekam klare Ratschläge zu meiner Situation. Er war sehr transparent bezüglich Kosten und Ablauf. Das Gespräch fand auch auf Englisch statt, was eine große Erleichterung war. Er war wirklich gut! Ich war sehr zufrieden mit der erhaltenen Hilfe und würde ihn definitiv weiterempfehlen und in Zukunft wieder aufsuchen!“
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„Herr Mertens hat mich sehr kurzfristig in einem für mich dringenden Verfahren wegen einer einstweiligen Verfügung im Zusammenhang mit der Herausgabe und weiteren Nutzung eines Fahrzeugs anwaltlich vertreten. Trotz der sehr kurzfristigen Mandatierung war er schnell für mich da und hat meine Vertretung übernommen.“
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„Rechtsanwalt Richard Mertens hat mich gut beraten, so dass ich mit meinem Problem keine Schwierigkeiten bekam. Er war freundlich und zugewandt – vor allen Dingen war die Beratung sehr kompetent.“
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„Herr Mertens hat mich sehr gut beraten bei einer Vaterschaftsanerkennung. Er war sehr freundlich und verständnisvoll.“
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Ablauf
Vom ersten Kontakt bis zur Lösung: Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert.
Sie rufen an oder schildern Ihr Anliegen über das Formular. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Wir vereinbaren einen Termin – persönlich in meiner Kanzlei am Kurfürstendamm oder online.
Sie erfahren, wo Sie rechtlich stehen, welche Wege es gibt und was auf Sie zukommt.
Auf Wunsch übernehme ich Ihre Vertretung und kümmere mich um alle weiteren Schritte.
Über mich
Ich bin Richard Mertens, Rechtsanwalt in Berlin und überwiegend im Familienrecht tätig. Mir ist wichtig, Menschen in schwierigen Lebensphasen verlässlich zur Seite zu stehen – mit Empathie, klarer Kommunikation und fundiertem Fachwissen.
Wo bei anderen die Emotionen hochkochen, behalte ich den Überblick. Und wenn es nötig ist, setze ich Ihre Interessen mit Nachdruck durch.
Zum Ausgleich wandere ich gern und spiele Schach.
Häufige Fragen
Ich rechne nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert, der von der Art des Verfahrens abhängt. Für Scheidungen gibt es im Internet zahlreiche Rechner, zum Beispiel den Scheidungskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins. Die voraussichtlichen Kosten kann ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung schätzen.
In familienrechtlichen Angelegenheiten ist der Deckungsschutz von Rechtsschutzversicherungen meist eher gering. Es gibt jedoch Premium-Tarife, zum Beispiel mit Familienrechtsschutz. Ich kann die Kostenübernahme für Sie prüfen. Davon, eigens für eine bevorstehende Scheidung eine Versicherung abzuschließen – auch wenn diese erst in einem Jahr ansteht –, rate ich ab.
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Bei der Scheidung wird nur der Zugewinn ausgeglichen. Das heißt: Geteilt wird nur, was ein Ehepartner während der Ehe hinzugewonnen hat. Bringt jemand zum Beispiel eine Immobilie in die Ehe ein und besitzt am Ende weiterhin nur diese Immobilie, kann höchstens ihr Wertzuwachs geteilt werden – nicht aber die Immobilie selbst.
Das höre ich häufig. Droht der Partner damit, dass die Einschaltung eines Anwalts eine Eskalation bedeutet, ist das persönliche Verhältnis meist schon so zerrüttet, dass Sie professionelle Unterstützung benötigen.
Ich selbst versuche, den Streit zu deeskalieren – vor allem, indem ich außergerichtliche Einigungen bevorzuge. Manchmal rate ich auch, sich zunächst an eine Beratungsstelle zu wenden. Ein Beratungsgespräch ist in einer Trennungssituation in nahezu allen Fällen hilfreich.
Die Scheidung einer ausländischen Ehe in Deutschland verläuft in der Regel nach denselben Regeln wie eine inländische Ehescheidung. Das heißt, dass ein Trennungsjahr abzuwarten ist. Viel wichtiger ist der Versorgungsausgleich bei der Ehescheidung. Durch den Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften beider Ehegatten zwischen ihnen aufgeteilt. Häufig kommt es vor, dass die Ehepartner nach Deutschland gezogen sind, weil einer von ihnen hier Arbeit gefunden hat. In diesem Fall würde derjenige Ehepartner vom Versorgungsausgleich profitieren, der nicht oder nur wenig gearbeitet hat.
Aber Vorsicht: Der Versorgungsausgleich wird bei ausländischen Ehen häufig nur auf Antrag durchgeführt. Das bedeutet, dass das Gericht ihn dann nicht automatisch durchführt, sondern nur, wenn Sie dies gesondert beantragen. Wird der Antrag nicht gestellt, findet auch kein Versorgungsausgleich statt. Lassen Sie daher vorab prüfen, ob Sie einen Antrag stellen müssen.
Die Vereinbarung von Brautgaben ist in vielen islamisch geprägten Ländern gelebte Praxis. In Deutschland sind Brautgaben nicht mehr üblich. Allerdings sind im Ausland vereinbarte Brautgaben in Deutschland grundsätzlich wirksam. Das bedeutet: Sie können eine Brautgabe vor einem deutschen Gericht einklagen oder auf die Zahlung einer Brautgabe in Deutschland verklagt werden – vorausgesetzt, die deutschen Gerichte sind auch international zuständig.
Ob deutsche Gerichte zuständig sind, muss im Einzelfall geklärt werden. Typischerweise besteht die Zuständigkeit aufgrund eines Wohnsitzes der Eheleute in Deutschland. Die deutschen Gerichte haben bereits eine Vielzahl von Entscheidungen zu Brautgaben getroffen, etwa zu iranischen, tunesischen oder türkischen Brautgaben.
Ein Brautgabeversprechen kann im Einzelfall gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) oder die deutsche öffentliche Ordnung (ordre public) verstoßen. Konkret wird der Ehemann einwenden, dass er durch das Brautgabeversprechen wirtschaftlich derart überlastet ist, dass ihm eine Zahlung nicht zumutbar erscheint. Regelmäßig wird dieser Versuch aber nicht funktionieren.
Auch wenn die ausländische Brautgabe vor einem deutschen Gericht eingeklagt werden kann, wird meistens das ausländische Sachrecht angewendet. Das bedeutet, dass das deutsche Recht für die Einzelfragen der Brautgabe selbst gar nicht zur Anwendung kommt. In vielen ausländischen Rechtsordnungen sind Ausschlüsse bei Brautgaben wegen Überschuldung gar nicht vorgesehen. Deshalb kann im Einzelfall auch das Versprechen einer hohen Brautgabe wirksam sein.
In der iranischen Rechtsordnung sind Brautgaben, die höchstens 110 volle Bahar-Azadi-Goldmünzen vorsehen, grundsätzlich immer wirksam (Art. 22 Satz 1 iranFSch). Auch darüber hinausgehende Versprechen sind wirksam, allerdings kann der Ehemann bei der Vollstreckung für darüber hinausgehende Beträge seine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einwenden.
Kontakt
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