Familienrecht in Berlin – Rechtsanwalt Richard Mertens

Als Anwalt für Familienrecht in Berlin-Charlottenburg biete ich Ihnen eine persönliche und kompetente Beratung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Ich berate und vertrete Sie zu folgenden Themen:

Häusliche Gewalt

Ich vertrete Sie in Gewaltschutzsachen. Wenn Sie bereits einen Antrag bei der Antragsstelle des Gerichts gestellt haben, können Sie mich für eine Erstberatung kontaktieren. Ich bin auch im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe tätig. Die Gewaltschutzanzeige bei der Polizei oder der Antrag auf Gewaltschutzmaßnahmen bedeutet meistens auch das Ende der persönlichen Beziehung zwischen den Partnern.

Das Gewaltschutzverfahren dient nicht der Bestrafung der Täter von häuslicher Gewalt, sondern dem Schutz des Geschädigten und vor allem dem Schutz des Kindes vor häuslicher Gewalt. Zur Verfolgung und Ahndung der Täter häuslicher Gewalt folgt ein separates Strafverfahren. Vor diesem Hintergrund wirke ich auf beiden Seiten in gerichtlichen Verfahren auf eine Lösung hin, durch die die Trennung zwischen den Beteiligten unter der bestmöglichen Durchsetzung Ihrer Interessen verwirklicht wird.

Scheidung

Ich unterstütze Sie im gesamten Scheidungsprozess. Sie können sich bereits zum Zeitpunkt einer beabsichtigten Trennung über sämtliche rechtlichen Folgen einer Scheidung bei mir informieren.

Zum Ablauf der Scheidung in 4 Schritten erhalten Sie in diesem Beitrag eine Übersicht.

Auch nach Erhalt eines Scheidungsantrages können Sie sich bei mir beraten lassen. Ich kommuniziere dabei immer offen, inwieweit eine rechtliche Vertretung für Sie notwendig ist – vor allem im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten. Denn für das Scheidungsverfahren gilt zwar Anwaltszwang, d.h. der Scheidungsantrag muss unter Vertretung eines Rechtsanwalts gestellt werden. Für die Zustimmung zum Scheidungsantrag ist aber keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich. In diesem Fall sollten Sie sich aber mindestens hinsichtlich des Ablaufs und vor allem der Folgen der fehlenden anwaltlichen Vertretung beraten lassen.

Im Rahmen des Beratungsgesprächs informiere ich Sie zum Versorgungsausgleich und auch zu allen anderen Ausgleichen, wie Trennungsunterhalt und Zugewinnausgleich.

Ich vertrete Sie auch bei einer ausländischen Ehe – insbesondere bei Islamischen Ehen im In- oder Ausland.

Sorge- und Umgangsrecht

Vertretung im Rahmen des Sorge- und Umgangsrechts sind für die Eltern eine besonders sensible Angelegenheit. Bei diesen Verfahren geht es vorrangig nicht um die Interessen der Eltern, sondern um diejenigen des Kindes, welches meist am häufigsten unter der Situation leidet. Ich fungiere dabei nicht als „Ja-Sager“.

In der emotional stark aufgeladen Situation von Elternkonflikten um das gemeinsame Kind wirke ich in jedem Verfahren auf eine Lösung hin, sprich ein gerichtlicher Vergleich oder eine vertragliche Umgangsvereinbarung. Denn eine gemeinsame Lösung dient auch bei zerstrittenen Eltern im Regelfall mehr dem Kindeswohl und Mandanteninteresse als eine einseitige Festlegung durch die Familienrichterin.

Wo Kooperation aber an seine Grenzen stößt, nutze ich selbstverständlich alle prozessualen Möglichkeiten um Ihr Interesse und das Kindeswohl zu schützen.

Unterhalt

Es gibt eine Reihe von verschiedenen Unterhaltsformen im Familienrecht – Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt, Ehegattenunterhalt etc.

Ich prüfe für Sie, ob Sie einen Unterhaltsanspruch haben und wie Sie den Unterhalt rechtlich geltend machen können. Genauso vertrete ich Sie auch in der Situation, in der Sie sich unberechtigten Unterhaltsforderungen ausgesetzt sehen oder die Höhe von Unterhaltsforderungen überprüfen möchten.

Allen Unterhaltsformen ist gleich, dass die Berechnung aufgrund des Einkommens erfolgt. Hierzu hat der potentiell Unterhaltsberechtigte einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen. Ich unterstütze Sie bei der Erteilung oder Einholung von Auskünften. Das aufgrund der Auskunft zu ermittelnde Einkommen bestimmt die Unterhaltspflicht. Hierbei ist genau darauf zu achten, welche Posten vom Einkommen abzugsfähig sind. Viele Unterhaltsschuldner versuchen Ihre Unterhaltslast zu drücken, indem das Einkommen kleingerechnet wird. Welche Posten tatsächlich abzugsfähig sind richtet sich nach gesetzlichen Anforderungen und der Rechtsprechung der Gerichte. Hierüber informiere ich Sie innerhalb eines Beratungsgesprächs.

Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung im Bereich des Unterhaltsvorschusses. Unterhaltsvorschuss wird von den Vorschusskassen an Bedürftige gezahlt, wenn minderjährige Kinder bei einem der Elternteile leben. Häufig sieht sich der nicht-betreuende Elternteil -oft nach Jahren- hohen Rückforderungen von der Unterhaltsvorschusskasse ausgesetzt. In vielen Fällen kann diese Schuldenlast aber mit anwaltlicher Vertretung deutlich reduziert werden. Sie können einen Beratungstermin vereinbaren, um sich zu einer Unterhaltsvorschusssache zu informieren.

Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie über nicht genug Einkommen verfügen, beantrage ich für Sie Verfahrenskostenhilfe. Sie müssen dazu das Formular über die wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen. Bei Fragen hierzu unterstütze ich Sie gerne.

Durch die Verfahrenskostenhilfe werden die anwaltlichen Gebühren von der Staatskasse übernommen. In der Regel haben Sie einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie Sozialleistungen erhalten (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung etc.). Sie können auch Verfahrenskostenhilfe erhalten, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. In diesem Fall kann es sein, dass das Gericht eine Ratenzahlung festsetzt.

Eheverträge und Trennungsvereinbarungen

Ein gut durchdachter Ehevertrag kann Streit im Trennungsfall vermeiden. Ich berate Sie individuell zur vertraglichen Regelung von Unterhalt, Güterstand, Vermögensaufteilung oder Erbrecht. Auch Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen gestalte ich rechtssicher und verbindlich – in Zusammenarbeit mit Notaren, wenn erforderlich.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Berlin-Charlottenburg
Ich biete Ihnen eine diskrete und engagierte Beratung, schnelle Terminvergabe und eine lösungsorientierte Vertretung Ihrer Interessen. Dank meiner mehrsprachigen Ausrichtung kann ich Sie auch auf Englisch oder Russisch im Familienrecht beraten.

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